AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Remoteplatz GmbH
Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Remoteplatz GmbH, Leipziger Straße 32, 10117 Berlin („Remoteplatz“), und ihren Kund:innen („Kunde“) über die in § 2 beschriebenen Leistungen.

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbraucher:innen schließen wir nicht.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Remoteplatz ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch, wenn Remoteplatz in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder einem Projektvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungen

(1) Remoteplatz erbringt insbesondere folgende Leistungen, jeweils remote:

  1. Beratung: KI- und Prozessberatung, Prozessanalysen, KI-Potenzial-Audits und Roadmaps;
  2. Umsetzung: Konzeption und Einrichtung von KI-Agenten, Automatisierungen und Integrationen, auch als Festpreis-Paket;
  3. Workshops und Schulungen: live online durchgeführte Workshops, Trainings und Kurse;
  4. Betreuung: laufende Überwachung, Pflege und Weiterentwicklung von Automatisierungen („Automation as a Service“);
  5. Remote-Fachkräfte: Erbringung von Entwicklungs-, Daten- und KI-Leistungen sowie Unterricht durch von Remoteplatz ausgewählte Software-Ingenieur:innen, Dozent:innen und weitere Spezialist:innen („Fachkräfte“).

(2) Art, Umfang, Zeitrahmen und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Beratung, Workshops, Betreuung und der Einsatz von Fachkräften werden als Dienstleistung erbracht; geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die Umsetzung eines konkret beschriebenen Arbeitsergebnisses (insbesondere ein Festpreis-Paket „KI-Prozess-Automatisierung“) ist als Werkleistung geschuldet, soweit dies im Angebot so vereinbart ist.

(3) Remoteplatz erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Hinweise zu Datenschutz, EU AI Act oder anderen rechtlichen Themen sind praktische und technische Orientierung und ersetzen keine Prüfung durch qualifizierte Fachleute. Teilnahmebestätigungen für Workshops sind keine Zertifizierung einer Rechtskonformität.

(4) Remoteplatz darf zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer:innen und freiberufliche Fachkräfte einsetzen. Remoteplatz bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistungen verantwortlich.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website, Preisangaben, Pakete und Ergebnisse des Preisrechners sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Der Preisrechner liefert eine Schätzung auf Basis typischer Aufwände.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Remoteplatz in Textform (z. B. per E-Mail oder elektronischer Signatur) annimmt oder Remoteplatz eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt. Angebote von Remoteplatz sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt Remoteplatz bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig und unentgeltlich die erforderlichen Informationen, Ansprechpartner:innen, Zugänge zu Systemen und Schnittstellen, Testdaten sowie Entscheidungen und Freigaben bereit.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Nutzung und Übermittlung der bereitgestellten Daten, Inhalte und Zugänge berechtigt ist und dass erforderliche Lizenzen für eigene oder von ihm gewählte Drittsysteme bestehen.

(3) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet werden.

§ 5 Umsetzungsprojekte und Festpreis-Pakete

(1) Der Leistungsumfang eines Festpreis-Pakets ergibt sich aus der Paketbeschreibung und dem Angebot. Leistungen, die darüber hinausgehen (z. B. weitere Abläufe, Systeme oder Änderungswünsche nach Freigabe des Konzepts), werden gesondert vereinbart oder nach Stundensatz abgerechnet.

(2) Bei Projekten nach Aufwand vereinbaren die Parteien vor Beginn einen Kostendeckel. Zeichnet sich ab, dass dieser nicht ausreicht, informiert Remoteplatz den Kunden unverzüglich. Mehraufwand über den Kostendeckel hinaus wird nur nach Freigabe des Kunden erbracht und abgerechnet.

(3) Werkleistungen nimmt der Kunde innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung ab, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform rügt oder das Ergebnis produktiv nutzt; auf diese Folge weist Remoteplatz bei der Fertigstellungsmitteilung hin.

(4) Im Paket „KI-Prozess-Automatisierung“ ist Support und Feintuning für 14 Tage ab Go-live enthalten. Danach können Betreuungsleistungen nach § 7 vereinbart werden.

§ 6 Workshops und Schulungen

(1) Workshops finden live online statt (z. B. über Zoom, Microsoft Teams oder Google Meet). Inhalte, Dauer, Termin, Sprache, Gruppengröße und Trainer:in ergeben sich aus dem Angebot. Der Kunde sorgt für die technische Teilnahmemöglichkeit seiner Teilnehmenden.

(2) Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis 14 Tage vorher kostenfrei absagen oder einmalig verschieben. Bei einer Absage 7 bis 14 Tage vorher werden 50 %, bei einer späteren Absage 100 % der Workshop-Vergütung fällig; bereits erbrachte Vorbereitung wird in jedem Fall vergütet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Remoteplatz kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ersatzteilnehmende kann der Kunde jederzeit benennen.

(3) Fällt ein Termin aus Gründen aus, die Remoteplatz nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit der:des Trainer:in), stellt Remoteplatz nach Möglichkeit eine gleichwertige Vertretung oder vereinbart einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche bestehen insoweit nicht.

(4) Schulungsunterlagen und Vorlagen darf der Kunde für interne Zwecke seines Unternehmens nutzen. Aufzeichnungen von Workshops sind nur mit vorheriger Zustimmung von Remoteplatz und aller Beteiligten zulässig.

§ 7 Betreuung (Automation as a Service)

(1) Umfang, Supportzeiten und Reaktionszeiten der Betreuung ergeben sich aus dem Angebot. Neue Funktionen, zusätzliche Abläufe und Kosten externer Dienste sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(2) Betreuungsverträge laufen, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Monats.

§ 8 Einsatz von Remote-Fachkräften

(1) Remoteplatz wählt die Fachkräfte aus und stellt sie dem Kunden vor; der Kunde kann vorab Gespräche führen und eine Auswahl treffen. Die Fachkräfte erbringen ihre Leistungen im Auftrag von Remoteplatz. Remoteplatz organisiert und koordiniert den Einsatz und ist erste Ansprechpartnerin des Kunden.

(2) Der Kunde legt die fachlichen Anforderungen, Ziele und Prioritäten fest und kann die Fachkräfte über die vereinbarten Kommunikationswege in die Zusammenarbeit mit seinem Team einbinden. Eine Überlassung von Arbeitnehmer:innen im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist nicht Vertragsgegenstand; arbeitsrechtliche Weisungen erteilt der Kunde den Fachkräften nicht.

(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich nach den geleisteten und dokumentierten Stunden, sofern kein Projektpreis vereinbart ist. Für jede weitere Fachkraft im selben Auftrag gewährt Remoteplatz einen Rabatt auf den Stundensatz, wenn und soweit dies im Angebot ausgewiesen ist.

(4) Erfüllt eine Fachkraft die vereinbarten Anforderungen nicht oder fällt sie aus, stellt Remoteplatz zeitnah eine geeignete Ersatzkraft (Ersatzgarantie). Remoteplatz darf Fachkräfte aus wichtigem Grund austauschen; die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

(5) Einsätze ohne feste Laufzeit sind, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar.

(6) Möchte der Kunde eine über Remoteplatz eingesetzte Fachkraft während des Einsatzes oder innerhalb von zwölf Monaten nach dessen Ende unmittelbar beauftragen oder anstellen, stimmt er dies vorher mit Remoteplatz ab. Eine Übernahme ist möglich; die Konditionen werden im Einzelfall vereinbart.

§ 9 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es fallen keine Vermittlungsgebühren an. Kosten für Lizenzen, Nutzung oder Hosting externer Dienste (z. B. n8n, Make oder KI-Dienste) trägt der Kunde; sie werden getrennt ausgewiesen oder direkt zwischen Kunde und Anbieter abgerechnet.

(2) Leistungen nach Aufwand werden in Einheiten von 15 Minuten erfasst und monatlich abgerechnet. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, werden Festpreis-Pakete zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % nach Abnahme bzw. Durchführung in Rechnung gestellt; Workshops nach Durchführung; Betreuungspauschalen monatlich im Voraus.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Die Abrechnungswährung wird im Angebot festgelegt; Umrechnungen im Preisrechner sind unverbindlich.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Remoteplatz nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) An den für den Kunden individuell erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Code, Workflows, Konfigurationen, Dokumentation) erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.

(2) An vorbestehenden oder allgemein verwendbaren Bestandteilen von Remoteplatz (z. B. Vorlagen, Bausteine, Methoden, Schulungsunterlagen, Know-how) erhält der Kunde ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist. Remoteplatz bleibt berechtigt, diese Bestandteile weiter zu verwenden.

(3) Für Software Dritter und Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Remoteplatz weist auf wesentliche Lizenzbedingungen hin.

§ 11 Besonderheiten beim Einsatz von KI

(1) KI-Systeme arbeiten auf Basis von Wahrscheinlichkeiten. Ihre Ergebnisse können unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein. Remoteplatz konzipiert Automatisierungen mit angemessenen Prüfungen und – bei kritischen Schritten wie Zahlungen, verbindlicher Kommunikation oder vertraulichen Inhalten – mit menschlicher Freigabe. Die fachliche Prüfung der Ergebnisse und die Entscheidung über ihre Verwendung liegen beim Kunden.

(2) Leistungen und Verfügbarkeit von KI-Modellen und anderen Diensten Dritter (z. B. Google Cloud) liegen nicht im Einflussbereich von Remoteplatz. Ändert ein Anbieter seine Dienste, Preise oder Bedingungen, unterstützt Remoteplatz bei der Anpassung; der Aufwand wird nach Vereinbarung vergütet.

(3) Der Kunde entscheidet, welche Daten in KI-Systeme gelangen. Remoteplatz verwendet Daten des Kunden nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Zugangsdaten und Quellcode, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre, für Geschäftsgeheimnisse unbefristet.

(2) Remoteplatz verpflichtet eingesetzte Fachkräfte und Subunternehmer:innen entsprechend zur Vertraulichkeit. Auf Wunsch schließen die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA).

(3) Remoteplatz nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.

§ 13 Datenschutz

Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO. Verarbeitet Remoteplatz im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Personenbezogene Daten verarbeitet Remoteplatz nur im vereinbarten Umfang; bevorzugt werden Server in Deutschland bzw. der EU eingesetzt. Informationen zur Verarbeitung durch Remoteplatz selbst enthält die Datenschutzerklärung.

§ 14 Mängel

(1) Bei Werkleistungen leistet Remoteplatz bei Mängeln zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie Schadensersatz nach § 15 verlangen.

(2) Der Kunde teilt Mängel unverzüglich in Textform und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung mit. Kein Mangel liegt vor, soweit eine Störung auf Änderungen des Kunden oder Dritter, auf Drittsysteme oder auf eine Nutzung entgegen der Dokumentation zurückgeht.

(3) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 15 Abs. 1 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

§ 15 Haftung

(1) Remoteplatz haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Remoteplatz nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung des betroffenen Auftrags bzw. bei laufenden Verträgen auf die Vergütung der letzten zwölf Monate.

(3) Für den Verlust von Daten haftet Remoteplatz nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter:innen, Mitarbeiter:innen, Fachkräfte und Erfüllungsgehilf:innen von Remoteplatz.

§ 16 Höhere Gewalt

Ereignisse, die Remoteplatz nicht zu vertreten hat und die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Diensten Dritter, behördliche Maßnahmen), verlängern die Leistungsfristen um die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als zwei Monate, können beide Parteien den betroffenen Vertrag kündigen.

§ 17 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Angebot sowie den §§ 7 und 8. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Kündigungen bedürfen der Textform. Bei Vertragsende werden bis dahin erbrachte Leistungen vergütet; Remoteplatz übergibt die bis dahin erstellten und bezahlten Arbeitsergebnisse sowie überlassene Zugänge und Unterlagen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der Remoteplatz GmbH. Remoteplatz ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Diese AGB liegen auch in englischer Übersetzung vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.

Kostenloses Erstgespräch